Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer
Bildungsanbieter, Staplerfahrschule
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Rechtsform: | Einzelfirma |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Norbert Geimer |
Ust.-ID: | befreit |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Gabelstapler Führerschein
23.10.2019
Unabhängig von dem von Ihnen später einmal zu steuernden Staplertyp erhalten Sie nach dertheoretischen Abschlussprüfung einen im Sinne des BGG 925 allgemein gültigen Staplerschein. Tel: 069 15610522
Ein Unternehmer darf mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder
Fahrerstand Personen nur beauftragen, die
• mindestens 18 Jahre alt und geeignet und
• für diese Tätigkeit ausgebildet sind und
• welche ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
Die von uns angebotenen Ausbildungen für Gabelstaplerfahrer berechtigen zum Führen aller
Gabelstapler, ungeachtet des Herstellers, der Bauweise, der Tragkraft und der Antriebsart. Unsere
Seminare und Unterweisungen erfolgen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft und auf der
Grundlage der Vorschriften BGV A1, BGV D27 und BGG 925.
Unabhängig von dem von Ihnen später einmal zu steuernden Staplertyp erhalten Sie nach der
theoretischen Abschlussprüfung einen im Sinne des BGG 925 allgemein gültigen Staplerschein.
Inhalte der theoretischen Ausbildung
1. Rechtliche Grundlagen
1. Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27)
2. Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)
3. Maschinenverordnung (9. GPSGV) hinsichtlich der Beschaffenheit, CE-Zeichen, EG Konformitätserklärung
4. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Bereitstellung von
Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie die Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Beschäftigte bei der Arbeit
5. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hinsichtlich der Verantwortung der Fahrer von
Flurförderzeugen
6. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinsichtlich der Ausrüstung von
Flurförderzeugen bei Einsatz im öffentlichen Verkehrsbereich
7. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich des Betriebes im öffentlichen
Verkehrsbereich
8. Fahrerlaubnissverordnung (FeV)
2. Unfallgeschehen
1. Statistiken über Unfälle mit Flurförderzeugen
2. Ausgewählte Unfälle
3. Lehrfilm
Praxis: Übungen u.Prüfung
Ihr Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer Tel: 069 15610522