Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer
Bildungsanbieter, Staplerfahrschule
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Rechtsform: | Einzelfirma |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Norbert Geimer |
Ust.-ID: | befreit |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Arbeitsbühnen + Steiger Fahrerschulungen
06.12.2018
Profitieren Sie durch sinkende Unfallzahlen und effizienteres arbeiten Ihrer Mitarbeiter durch den von mir, Norbert Geimer im Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik, geschulten sachgerechten Umgang mit Hubarbeitsbühnen und SteigerUnser Ziel ist der gemeinsame Erfolg! Profitieren Sie durch sinkende Unfallzahlen und effizienteres arbeiten Ihrer Mitarbeiter durch den von mir, Norbert Geimer im Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik, geschulten sachgerechten Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Steiger. Sie haben hier die Chance, Ihre Qualfikationen/Berufsaussichten um ein Vielfaches zu verbessern. Sie vergrößern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, wenn Sie Zusatzqualifikationen wie den zum Beispiel “Befähigungsnachweis für Hubsteiger” vorweisen können. Ich helfe Ihnen, Ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erweitern, denn Arbeitsbühnenfahrer sind gesuchte Fachkräfte. Die gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift schreibt eine Ausbildung zum Hubarbeitsbühnenfahrer vor. Trotz allem ist eine ganze Reihe von Fahrern nicht in Besitz dieses Fahrausweises. Das hat bei Unfällen und Sachbeschädigungen teure und unangenehme Folgen für das Unternehmen und den Mitarbeiter als Bediener. Die Ursache für die meisten Unfälle mit Arbeitsbühnen + Steiger liegt in der unzureichenden Kenntnis und Unterschätzung der Gefahren im Umgang mit Arbeitsbühnen. Um einen Beitrag zur Vermeidung der hohe Unfallrate zu leisten und die Gesundheit der Bediener schützend zu helfen, habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Fahrerschulungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen durchzuführen. Voraussetzungen zum Führen von den verschiedenen Arbeitsbühnen sind, 1. Ein Mindestalter von 18 Jahren 2. gesundheitliche Eignung 3. Ausbildung in Theorie und Praxis 4. jährliche Unterweisung 6. schriftlicher Fahrauftrag. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreiche absolvierter Prüfung ein Zertifikat und einen “Fahrausweis Hubarbeitsbühnen, Scherenbühnen, Gelenkarm., Teleskopbühnen + Steiger” . Das komplette Unterrichtsmaterial, die Prüfungsbögen sowie die Fahrausweise und Zertifikate sind selbstverständlich in den Seminarkosten enthalten. Tel: 069 15610522, oder 0176 41010840,