FAIRFIX GmbH
Verpackungen & Transportsysteme
Am Fuchsberg 1
D-84568 Pleiskirchen
Am Fuchsberg 1
D-84568 Pleiskirchen
| Rechtsform: | GmbH |
| Handelsregister: | HRB 23944 |
| Registergericht: | Traunstein |
| Geschäftsführung: | Johannes Köberl Michael Beck |
| Ust.-ID: | DE297725145 |
| Gesellschafter/-in: | Johannes Köberl, Michael Beck |
| Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. | |
- Impressum
PPWR-konforme Verpackung
18.10.2026
Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt, befüllt, einführt, vertreibt oder als Material liefert.Sämtliche Produkte von FAIRFIX erfüllen die Vorgaben der Verordnung zu den Stoffbeschränkungen, der Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit.
Notwendige Konformitätsnachweise und Lieferantenerklärungen sind selbstverständlich verfügbar.
Die PPWR ist die neue EU Verpackungsverordnung, die seit 11. Februar 2025 gilt und ab 12. August 2026 verbindlich wird. Sie schafft ein einheitliches europäisches System zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit und zur Erhöhung des Rezyklatanteils. Nationale Regelungen wie das deutsche VerpackG bleiben übergangsweise relevant, bis sie angepasst sind.
Die Pflichten greifen stufenweise bis 2040. Ab 2026 gelten Stoffbeschränkungen, Kennzeichnungspflichten und Konformitätsbewertungen. Ab 2028 folgt die harmonisierte Materialkennzeichnung. 2030 und 2040 treten die Mindestquoten für Rezyklat in Kraft, ebenso strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und die 50 Prozent Leerraumquote. Die Mitgliedstaaten müssen Verpackungsabfälle bis 2040 um 15 % gegenüber 2018 senken.
Kernanforderungen der Artikel 5–12 umfassen: Beschränkung gefährlicher Stoffe wie Blei, Cadmium und PFAS; verpflichtende Recyclingfähigkeit nach definierten Klassen; Mindestanteile an Post Consumer Rezyklat; Minimierung von Gewicht, Volumen und Leerraum; Vorgaben für Wiederverwendung und Mehrwegsysteme; sowie eine einheitliche Kennzeichnung mit Piktogrammen und optional QR Codes.
Welche Pflichten ein Unternehmen hat, hängt von seiner Rolle ab. Erzeuger bringen Verpackungen unter eigener Marke in Verkehr und müssen Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung erstellen. Lieferanten stellen die dafür nötigen Informationen bereit. Importeure und Vertreiber prüfen Nachweise und können selbst zu Erzeugern werden.
Für Transportverpackungen wie Paletten, Folien, Kantenschutz oder Umreifungsbänder gelten alle Anforderungen der PPWR. Wer leere Verpackungen bezieht, befüllt und unter eigener Marke in Verkehr bringt, wird zum Erzeuger und benötigt eine eigene Konformitätserklärung. Hersteller wie FAIRFIX übernehmen die Konformitätsbewertung für eigene Produkte und liefern die erforderlichen Angaben.


