Stamm Waagen und Kassensysteme
GmbH & Co. KG
Ottostr. 14 - 16
D-63741 Aschaffenburg
Ottostr. 14 - 16
D-63741 Aschaffenburg
Rechtsform: | GmbH & Co. KG |
Handelsregister: | HRA 5272 |
Registergericht: | Aschaffenburg |
Geschäftsführung: | Peter Stamm |
Ust.-ID: | DE288520227 |
Gesellschafter/-in: | Aorga GmbH |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Meldepflicht für Kassen
14.05.2024
Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AOGemäß § 146a Absatz 4 AO müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (insbesondere Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler) grundsätzlich auch an die Finanzämter melden.
Quelle Finanzamt Aschaffenburg
Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
Gemäß § 146a Absatz 4 AO müssen Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem (insbesondere Kassensysteme, Taxameter und Wegstreckenzähler) grundsätzlich auch an die Finanzämter melden. Gemäß BMF-Schreiben vom 06.11.2019 ist von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.
Quelle Finanzamt Aschaffenburg