M+M Management + Marketing Consulting GmbH
Holländische Str. 198
D-34127 Kassel
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Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | Kassel |
Registergericht: | Kassel |
Geschäftsführung: | Dr. Steffen Silbermann |
Gesellschafter/-in: | Prof. Dr. Armin Töpfer |
Ust.-ID: | DE237449800 |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Psychischen Gefährdungsbeurteilung
13.05.2020
Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Arbeitnehmer in unserer Gesellschaft rücken Fragestellungen wie beispielsweise „Bin ich dem Arbeits- und Zeitdruck gewachsen?“, „Kann ohne störende Unterbrechungen gearbeitet werden?“, „Wie viel notwendige Unterstützung geben Vorgesetzte und Kollegen?“ immer mehr in den Vordergrund.Was ist der Nutzen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung?
Für den Arbeitgeber bieten Gefährdungsbeurteilungen im Wesentlichen die Möglichkeit, Gefahren oder Gefährdungen bereits im Vorfeld des Entstehens zu erkennen. Hierdurch können Unfälle verhindert, Belastungen vermieden, Arbeitsbedingungen verbessert und somit die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden.
Durch motivierte und engagierte Beschäftigte wird zudem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesteigert und durch eine effektive, am Mitarbeiter orientierte, Gefährdungsbeurteilung kann das Unternehmen zudem sein Image positiv aufwerten und besitzt somit eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding).
Sinnvoll und richtig eingesetzt können Gefährdungsbeurteilungen ferner dazu beitragen, Ausfallzeiten von Beschäftigten, berufsbedingte Erkrankungen, Störungen im betrieblichen Ablauf und damit auch unnötige Kosten zu reduzieren oder sogar ganz zu vermeiden. Denn wie über die Jahre immer wieder wissenschaftlich und praktisch bestätigt, sind zufriedene, engagierte und motivierte Mitarbeiter eine wesentliche Voraussetzung für zufriedene Kunden und somit auch für den Erfolg eines Unternehmens.
Zudem ist die Gefährdungsbeurteilung förderlich für den Mitarbeiterschutz, da hierdurch persönliches Leid und Soziallasten vermieden werden. Anstatt dass Mitarbeiter aufgrund psychischer Überanstrengung an der Arbeit nur noch kränker werden, mitunter einem Burnout erliegen, fördert der Arbeitgeber durch präventive Maßnahmen die Gesundheit und Zufriedenheit seiner Mitarbeiter. Außerdem stellt die psychische Gefährdungsbeurteilung ein wichtiges Mittel der Rechtssicherheit dar, da man aufgrund der mit der Gefährdungsbeurteilung Hand in Hand gehenden Dokumentationspflicht das Befolgen der gesetzlichen Vorgaben jederzeit nachweisen kann.