aqua-concept Ges. für Wasserbehandlung mbH
Am Kirchenhölzl 13
D-82166 Gräfelfing
D-82166 Gräfelfing
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 96757 |
Registergericht: | Amtsgericht München |
Geschäftsführung: | Dr. Andreas Detig |
Gesellschafter/-in: | - |
Ust.-ID: | DE 128215086 |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Gesetz zur Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen
17.04.2014
Laut Bundesrat soll es auf Grundlage des Bundes-Imissionsschutzgesetzes kurzfristig eine Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen geben.Grund hierfür sind u.a. die Legionellenepidemien in Warstein 2013 und in Ulm 2010 mit zahlreichen Erkrankten und sogar einigen Toten, bei denen ein offenes Rückkühlwerk als Mitverursacher gilt.
Die existierenden technischen Regeln, wie die seit Anfang Januar geltende VDI 2047-2 für den hygienisch sicheren Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, reichen jedoch alleine nicht aus, da sie rechtlich nicht verbindlich sind.
Durch eine verordnungsrechtliche Regelung laut Bundesimmissionsschutzgesetz soll nun auch eine Verbindlichkeit erreicht werden.
Fest steht: Die Verabschiedung solch einer Bundes-Immissionsschutzverordnung zur Überprüfung von Verdunstungskühlungsanlagen bringt für Betreiber zahlreiche gesetzliche Pflichten mit sich, wie Anzeigenpflichten, Schulungen, Überprüfungen, Wartungen etc.
Die kompetenten Fachkräfte der Aqua-Concept GmbH stehen Ihnen bundesweit für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Verordnung in die Praxis zur Verfügung. Wir überprüfen, helfen, kontrollieren und schulen – alles für IHRE Sicherheit!
Quelle: Webseite Bundesrat
Was laut Bundesrat genau Gegenstand einer solchen Verordnung für Verdunstungskühlanlagen sein soll, lesen Sie auf unsere Webseite.