Wolff-Kollegen
Der Prämienwolf | Versicherungen Vorsorge
Auf`m Mühlenspitz 12
D-56566 Neuwied-Heimbach-Weis
Auf`m Mühlenspitz 12
D-56566 Neuwied-Heimbach-Weis
Rechtsform: | Einzelunternehmen |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Harald Wolff |
Gesellschafter/-in: | Inhaber Harald Wolff |
Ust.-ID: | DE199951663 |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Basisrente für Freiberufler beachten
17.01.2007
…. der Gesetzgeber hat nachgebessert. Künftig können auch alle Selbstständige die gezahlten Beiträge vom ersten Euro an steuerlich geltend machen.Die Basisrente wird künftig der wichtigste Baustein in der Altersvorsorge bei allen Selbstständigen sein. Angesichts der künftig steigenden steuerlichen Förderung sei die Rürup-Rente ein hoch attraktives Produkt.
Selbstständigen Unternehmern (Personengesellschaften oder Freiberufler wie Ärtzte Architekten und Steuerberater) ist der Zugang zu steuerlich geförderten Riester- und Betriebsrenten versperrt. Vor allem für sie sind die nach Regierungsberater Bert Rürup benannten Vorsorgeprodukte gedacht. Das angesparte Geld darf nicht auf einen Schlag, sondern nur in einer lebenslangen Rente ausgezahlt werden und frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind grundsätzlich nicht vererbbar. Allerdings kann der Versicherte eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder die Kinder vereinbaren. Die Leistungen können weder übertragen, beliehen noch verkauft werden und sind damit Hartz IV sicher.
Das heißt, über den Freibetrag von 5069 Euro hinaus können jetzt auch Selbstständige Vorsorgeaufwendungen für eine Rürup-Rente vom ersten Euro an steuerlich voll geltend machen.
Infos unter 02622 97 20 52 wolff-kollegen