Schuldnerberatung Vitovec
Bernhard Vitovec
Kölner Straße 603
D-47807 Krefeld
Kölner Straße 603
D-47807 Krefeld
Rechtsform: | Einzelunternehmung |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | k.A. |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Ust.-ID: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Regel,- oder Verbraucherinsolvenz
14.02.2008
Das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer mit Restschuldbefreiung... bietet selbständigen Gewerbetreibenden (auch ehemals Selbstständigen) die Möglichkeit, innerhalb eines gewissen Zeitrahmens sich zu entschulden.
Dies wird möglich durch das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren! Hierbei müssen Gewerbetreibende nicht unbedingt um jeden Preis ihre Selbständigkeit bei behalten. Angesprochen ist der Inhaber einer Gastronomie, eines Kiosk, oder der Tante Emma-Laden von neben an. Aber auch der Finanzdienstleister, Makler Freiberufler etc. gehört dazu.
Wie sehen die Kriterien für natürliche Personen aus ?
Beim Verbraucherinsolvenzverfahrens sollten Sie folgende Punkte beherzigen:
Sie müssen eine natürliche, ehemals Selbstständige Person sein, dazu dürfen Sie nicht mehr als 19 Gläubiger haben, Sie dürfen kein aktives Gewerbe mehr ausüben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben wie Z. B. - ausstehenden Löhne und Gehälter – Keine offenen Sozialversicherungsbeiträge – Keine offenen Insolvenzgeldforderungen der Landesarbeitsämter.
Haben Sie diese Kriterien alle erfüllt, steht Ihnen nichts mehr im Wege um das Verbraucherinsolvenzverfahren zu nutzen um sich zu entschulden.