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Amtlicher Lageplan
Der Amtliche Lageplan muss für baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Land Brandenburg erstellt werden. Den Amtlichen Lageplan darf jeder ÖbVI (öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) oder das Kataster- und Vermessungsamt erstellen.
Anbieter: Lisowski Vermessung 16321 Bernau b. Berlin
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