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Produktliste
Bedienberechtigung Hebebühnen + Steiger
In der Vorschrift der Berufsgenossenschaft in § 3 DGUV G 308 - 008 ist geregelt, dass nur ausgebildete Personen, die ihre Befähigung nachgewiesen haben, Arbeitsbühnen bedienen dürfen.
Die Ausbildung dient dazu, den richtigen Umgang mit Arbeitsbühnen zu erlernen, bestehende Vorschriften kennen zu lernen und umzusetzen
Anbieter: Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer 60314 Frankfurt
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